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Sanitär6 Min LesezeitRegion Basel

Altersgerechtes Bad in Basel: bodenebene Dusche, Masse und Finanzierung

Ein Bad, das mit 45 bequem ist, kann mit 75 zur Stolperfalle werden. Wer den Umbau frühzeitig plant, spart Geld und bleibt viele Jahre länger selbstständig in den eigenen vier Wänden. Wir zeigen, worauf es beim altersgerechten Bad in Basel und der Region wirklich ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

Barrierefreies Bad in Basel umbauen: bodenebene Dusche, richtige Masse nach SIA 500, Regeln für Mietwohnungen und welche Finanzierungshilfen es gibt.

Warum sich der Umbau früher lohnt, als man denkt

Die meisten Anfragen für ein altersgerechtes Bad erreichen uns unter Zeitdruck: nach einem Sturz, vor einem Spitalaustritt oder wenn die Spitex den Zugang zur Wanne bemängelt. Dann muss alles schnell gehen – und schnell ist im Sanitärbereich selten günstig.

Deutlich sinnvoller ist es, den Umbau mit einer ohnehin anstehenden Badsanierung zu verbinden. Wenn die Fliesen sowieso raus müssen, kosten die barrierefreien Elemente kaum Aufpreis. Umgekehrt bedeutet ein nachträglicher Einzelumbau fast immer, dass Boden und Wände nochmals geöffnet werden. Als grobe Grössenordnung: Wer die Anpassungen in eine Gesamtsanierung integriert, zahlt für den barrierefreien Anteil einen Bruchteil dessen, was eine spätere Einzelmassnahme kostet. Verbindlich ist immer erst die Offerte nach der Besichtigung vor Ort.

Das Herzstück: die bodenebene Dusche

Die schwellenlose Dusche ist die wirksamste Einzelmassnahme. Sie beseitigt die klassische Stolperkante, erlaubt das Duschen im Sitzen und ist auch mit Rollator oder Duschstuhl befahrbar.

Technisch entscheidet der Bodenaufbau. In Altbauten in Basel – etwa im Gundeli oder im Kleinbasel – ist die Aufbauhöhe über der Betondecke oft knapp. Dann arbeiten wir mit extraflachen Duschrinnen oder einer Wandablaufgarnitur, die den nötigen Platz im Wandaufbau statt im Boden findet. Wichtig sind ausserdem:

  • ein sauber ausgeführtes Verbundabdichtungssystem unter den Fliesen – hier entstehen die meisten späteren Wasserschäden
  • ein Bodengefälle von rund zwei Prozent zum Ablauf hin
  • rutschhemmende Bodenfliesen (Bewertungsgruppe R10 oder R11 im Duschbereich)
  • eine Duschfläche von mindestens 90 x 90 cm, besser 120 x 120 cm, damit auch eine Hilfsperson Platz hat

Die Masse, auf die es ankommt

Als Orientierung dient die Schweizer Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten». Sie ist bei privaten Wohnbauten meist nicht zwingend, liefert aber bewährte Werte. Praxistauglich sind:

  • Türbreite: mindestens 80 cm lichte Durchgangsbreite; die Tür sollte nach aussen aufschlagen oder als Schiebetür ausgeführt sein, damit sie im Notfall nicht blockiert wird
  • Bewegungsfläche: rund 120 x 120 cm freie Fläche vor WC und Waschtisch
  • WC-Höhe: 46 bis 48 cm Sitzhöhe statt der üblichen 40 bis 42 cm – bei einem Wand-WC lässt sich das über die Montagehöhe des Spülkastens lösen
  • Waschtisch: unterfahrbar, Oberkante ca. 80 cm, Siphon nach hinten versetzt
  • Haltegriffe: tragfähig verankert, nicht in Leichtbauwände ohne Verstärkung; klappbare Stützgriffe am WC sind flexibler als starre

Ein oft vergessener Punkt: der Verbrühschutz. Eine Thermostatarmatur mit Temperaturbegrenzung schützt zuverlässig – gerade wenn das Warmwasser aus Legionellenschutzgründen hoch temperiert gespeichert wird.

Mietwohnung oder Eigentum – was in Basel gilt

Wohnen Sie zur Miete, brauchen Sie für bauliche Veränderungen die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft. Klären Sie dabei gleich mit, ob beim Auszug ein Rückbau verlangt wird. Unsere Erfahrung: Viele Verwaltungen in Basel-Stadt und Baselland stimmen einer bodenebenen Dusche zu, weil sie den Wert der Wohnung erhöht – vorausgesetzt, die Ausführung ist fachgerecht und dokumentiert.

Im Stockwerkeigentum gilt: Alles innerhalb der eigenen Wohnung ist in der Regel Sonderrecht, Eingriffe in Steigleitungen oder tragende Bauteile betreffen dagegen das gemeinschaftliche Eigentum und gehören traktandiert. Ein reiner Badumbau innerhalb der bestehenden Nasszelle ist in Basel normalerweise nicht baubewilligungspflichtig; sobald aber Grundriss, Fassade oder tragende Struktur betroffen sind, lohnt sich eine kurze Rückfrage beim zuständigen Bauinspektorat.

Finanzierung: Wer zahlt mit?

Es gibt mehr Unterstützung, als viele annehmen – sie muss aber vor Baubeginn beantragt werden. Zu prüfen sind:

  • AHV/IV-Hilfsmittel: Für bestimmte Anpassungen bestehen Beiträge; die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Alter und Rentenart
  • Ergänzungsleistungen: Je nach Situation können behinderungsbedingte bauliche Anpassungen als Krankheits- und Behinderungskosten geltend gemacht werden – Auskunft gibt die zuständige Ausgleichskasse
  • Beratungsstellen: Pro Senectute beider Basel und die Fachstellen für hindernisfreies Bauen beraten kostenlos oder günstig zur konkreten Lösung
  • Steuern: Wertvermehrende und werterhaltende Anteile werden steuerlich unterschiedlich behandelt – eine saubere Rechnungsaufteilung hilft

Lassen Sie sich diese Punkte immer schriftlich bestätigen, bevor Sie den Auftrag erteilen. Zusagen am Telefon nützen bei der Abrechnung wenig.

So läuft der Umbau bei uns ab

Wir schauen uns Ihr Bad vor Ort an, prüfen Bodenaufbau, Leitungsführung und Platzverhältnisse und zeigen Ihnen, was in Ihrer Wohnung technisch möglich ist. Danach erhalten Sie eine detaillierte Offerte – herstellerunabhängig, damit Sie nicht an eine Marke gebunden sind.

Ein Badumbau dieser Grössenordnung dauert je nach Umfang rund zwei bis drei Wochen. Wir planen die Etappen so, dass die Ausfallzeit des Bades möglichst kurz bleibt, und koordinieren Plättli-, Maler- und Elektroarbeiten für Sie mit.

Sie möchten wissen, was in Ihrem Bad machbar ist? Rufen Sie uns an unter 061 508 15 82 oder besuchen Sie uns an der Feldbergstrasse 115 in Basel. Bei akuten Problemen mit Wasser oder Abfluss sind wir zudem 24/7 im Pikettdienst erreichbar.